Wer Drehteile oder Frästeile für Maschinenbau, Druckgeräte oder die maritime Industrie einkauft, braucht mehr als maßhaltige Teile. Die Qualitätssicherung fragt: Aus welchem Werkstoff ist das Teil wirklich — und wer bestätigt das? Die Antwort steht im Materialzeugnis nach EN 10204.
Dieser Beitrag erklärt kurz, was die Zeugnistypen bedeuten, wie wir bei HARDPOWER mit Materialzeugnissen arbeiten und was Sie in der Anfrage angeben sollten.
EN 10204 in drei Sätzen
Die Norm EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen es für metallische Erzeugnisse gibt. Für die Praxis sind vor allem zwei wichtig:
- Abnahmeprüfzeugnis 3.1 — der Hersteller des Werkstoffs bestätigt die Prüfergebnisse (chemische Zusammensetzung, mechanische Eigenschaften) für die gelieferte Charge. Bestätigt wird es von einem Abnahmebeauftragten des Herstellers, der von der Fertigung unabhängig ist.
- Abnahmeprüfzeugnis 3.2 — zusätzlich zum Beauftragten des Herstellers bestätigt ein vom Besteller benannter Prüfer oder eine Überwachungsstelle die Ergebnisse. Das ist aufwendiger und wird vor allem in regulierten Bereichen verlangt.
Daneben gibt es die Werksbescheinigung 2.1 und das Werkszeugnis 2.2 — sie enthalten keine chargenbezogenen Prüfergebnisse unter unabhängiger Bestätigung und reichen vielen Qualitätsabteilungen nicht aus.
Bei uns: jeder eingekaufte Werkstoff mit 3.1
Alle Werkstoffe, die wir einkaufen, kommen mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204 — Stahl, Edelstahl, Aluminium und Bronze. Das ist bei uns kein Zusatz, den Sie gesondert bestellen müssen, sondern Standard im Einkauf.
Jedes Material, das bei uns eingeht, wird im Lagersystem erfasst und beschrieben. So ist klar, welches Material mit welchem Zeugnis im Lager liegt und für welchen Auftrag es verwendet wird.
Das Zeugnis legen wir auf Wunsch der Lieferung bei — zum Erstmuster, zur Serie oder zu jeder Charge. Sagen Sie uns in der Anfrage, wie Sie es brauchen.
Wenn Sie 3.2 brauchen
Ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 können wir ebenfalls liefern. Weil dafür eine zusätzliche Abnahme durch einen unabhängigen Prüfer nötig ist, muss die Anforderung bereits in der Anfrage stehen. Nur dann können wir den Werkstoff entsprechend beschaffen und den Aufwand im Angebot berücksichtigen. Nachträglich lässt sich ein 3.2-Zeugnis für bereits eingekauftes Material in der Regel nicht mehr erstellen.
Beigestelltes Material
Stellen Sie den Werkstoff selbst bei, liegt das Materialzeugnis bei Ihnen bzw. Ihrem Lieferanten. Wir bearbeiten das Material, das wir erhalten; die Bescheinigung der Werkstoffeigenschaften kommt in diesem Fall nicht von uns. Wenn Sie möchten, dass das Zeugnis zusammen mit den fertigen Teilen dokumentiert wird, senden Sie es uns mit dem Material mit.
Was Sie in der Anfrage angeben sollten
- den Werkstoff mit Norm-Bezeichnung (z. B. Werkstoffnummer),
- ob Sie ein Zeugnis 3.1 mit der Lieferung brauchen — und zu welcher Lieferung: Erstmuster, Serie, jede Charge,
- ob ein Zeugnis 3.2 verlangt ist — und wer die Abnahme durchführen soll,
- ob Sie das Material beistellen.
Zeugnis und Maßprüfung gehören zusammen: Was Sie zur Maßhaltigkeit des ersten Teils bekommen, beschreibt der Beitrag Erstmusterprüfbericht (EMPB). Einen Überblick über die Werkstoffe gibt Metallbearbeitung in Polen.
Häufige Fragen
Liefern Sie ein Materialzeugnis 3.1?
Ja. Alle Werkstoffe, die wir einkaufen, kommen mit Abnahmeprüfzeugnis 3.1 nach EN 10204. Auf Wunsch legen wir es der Lieferung bei.
Ist ein Zeugnis 3.2 möglich?
Ja. Die Anforderung muss in der Anfrage stehen, damit wir den Werkstoff entsprechend beschaffen und die Abnahme einplanen können.
Wer liefert das Zeugnis bei beigestelltem Material?
In diesem Fall liegt das Zeugnis bei Ihnen bzw. Ihrem Lieferanten. Wir bearbeiten das beigestellte Material.
Wie wird das Material bei Ihnen erfasst?
Jedes eingehende Material wird in unserem Lagersystem erfasst und beschrieben, zusammen mit dem zugehörigen Zeugnis.
Kostet das Zeugnis 3.1 extra?
3.1 ist bei unserem Materialeinkauf Standard. Nennen Sie in der Anfrage, ob und zu welcher Lieferung Sie es brauchen.